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Reichweite der anschaffungsnahen HK,§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Sätze 1 und 2 EStG,Beseitigung verdeckter Mängel

Unser Mandant hat Mitte 2019 eine Immobilie gekauft. Nach dem Kauf stellten sich verdeckte Mängel heraus, die der Mandant beseitigen musste, damit er wie geplant ein Hotel garni eröffnen konnte. Beispielsweise war die Elektrik falsch verlegt worden, Wände waren falsch gezogen worden und mussten beseitigt werden, Rohre waren in den „falschen“ Wänden verlegt worden, die beseitigt werden mussten, einiges war nicht brandschutzkonform. Fließen diese Aufwendungen bei der Ermittlung der 15%-Grenze mit ein oder nicht?
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