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Anwachsung,Buchwertfortführung,Umsatzsteuer

Ich möchte Ihnen eine Frage bezüglich der Auflösung einer GmbH & Co. KG stellen sowie ertragsteuerliche Folgen und zu beachtende Schritte bei der Fortführung der Buchwerte erläutert bekommen. Die GmbH & Co. KG setzt sich aus einem Kommanditisten und einer Komplementär-GmbH zusammen, wobei die GmbH nicht am Vermögen, Gewinn oder Verlust beteiligt ist. Die KG soll jetzt möglichst einfach aufgelöst und in ein Einzelunternehmen des Kommanditisten ohne stille Reserven über Buchwertfortführung überführt werden. Ich habe erfahren, dass eine GmbH & Co. KG mit nur einem Kommanditisten erlischt, wenn die Komplementär-GmbH aus der Personalgesellschaft ausscheidet. Es ist eine Anwachsung auf den einzigen Kommanditisten ohne Versteuerung der stillen Reserven geplant. Der Bilanzstichtag ist der 30.6. eines Jahres. Kann die Anwachsung durch notarielle Beurkundung des Austritts der GmbH aus der KG und Eintritt des einzigen Kommanditisten zum 30.6. (abweichendes Wirtschaftsjahr) erfolgen? Welche ertragsteuerlichen Folgen treten hier ein und was muss hinsichtlich der Fortführung der Buchwerte beachtet werden? Handelsrechtlich wächst das gesamte Vermögen der KG dem alleinigen Kommanditisten an, wodurch der ohnehin schon bestehende Rechtzustand, nämlich die Zurechnung sämtlicher Wirtschaftsgüter der KG beim alleinigen Kommanditisten, hergestellt wird (Handels- und Steuerrecht). Ist ertragsteuerlich ein Nullum vorhanden und werden keinerlei Besteuerungsfolgen ausgelöst? Was ist hier zu beachten? Die Komplementär-GmbH wird sofort nach dem Austritt in Liquidation gesetzt und aufgelöst. Muss für die Anwachsung noch etwas zusätzlich auch bei der Umsatzsteuer beachtet werden? Gibt es Fristen, die zu beachten sind? Der Erwerb der Anteile erfolgte erst entgeltlich vom alleinigen Kommanditisten im Jahre 2020, zum 30.06.2020. Es erfolgte ein entgeltlicher Erwerb der Kommanditanteile vom Bruder und Übernahme des Kapitalkontos.
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