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Therapieleistungen,USt-Befreiungstatbestand

Sachverhalt: unsere Mandantin hat eine Ausbildung zur Montessori-Therapeutin abgeschlossen und arbeitet z.B. in Kindergärten mit Kindern, die verschiedene Probleme haben (Sprachtherapie, Verhaltensauffälligkeiten, ADHS usw.). Die Kosten hierfür werden vom Jugendamt oder den Sozialversicherungen übernommen. Die Mandantin stellt die Rechnungen an den Kindergarten, der diese dann erstattet bekommt. Frage: gibt es hier eine Befreiungsvorschrift, um umsatzsteuerfrei abrechnen zu können?
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