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GF VgA,Beratervertrag,89 Abs. 2 AO

Mein Mandant ist Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH. Er hat sich eine Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse aufgebaut. Diese soll am 31.1.2024 als Kapitalleistung ausbezahlt werden. Er möchte Gesellschafter bleiben und noch Ausschüttungen aus der GmbH erhalten. Außerdem möchte er dann über eine seiner GbR Beteiligungen Beratungsrechnungen schreiben, was bisher nicht geschehen ist und in der Veranlagung der Einkünfte offensichtlich wäre. Genügt es, dass er sein Anstellungsverhältnis als Gesellschaftergeschäftsführer vor dem 31.1.2024 aufgibt (sein Sohn hat bereits 50% der Gesellschaftsanteile und ist auch Geschäftsführer) oder muss die Gesellschafterstellung auch aufgegeben werden, um die Versorgungsleistung zu erhalten und sind die Beratungsrechnungen schädlich?
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