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Arbeitszimmer im Betriebsvermögen,Ehegattengrundstück,§ 8 EStDV

Sachverhalt: Den Ehegatten gehört eine Eigentumswohnung als gemeinsame Eigentümer zu je 1/2. Verkehrswert der Wohnung (inkl. G&B) 350.000 Euro. Beide Ehegatten erzielen Einkünfte aus selbständiger/gewerblicher Tätigkeit und nutzen in diesem Zusammenhang jeweils jeder ein Arbeitszimmer in der gemeinsamen Wohnung. Der Anteil/Größe der Arbeitszimmer beträgt jeweils 10% (je 12 qm von 120 qm). 350.000 Euro x 10% = 35.000 Euro Anschaffungskosten je Arbeitszimmer x 1/2 = 17.500 Euro Anteil Betriebsvermögen je Unternehmer-Ehegatte Frage: Sind in den Gewinnermittlungen der Ehegatten die Arbeitszimmer als notwendiges Betriebsvermögen zu aktivieren, oder kann eine Aktivierung unterbleiben, da die Wertgrenzen des § 8d EStDV unterschritten werden?
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