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Hauptleistung - Nebenleistung,Umsatzsteuersatz

Ein selbständiger, umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer tätigt regelmäßig unzweifelhaft Umsätze mit vollem und ermäßigtem Steuersatz. Für eine Fernsehmoderation schreibt er eine Rechnung mit 7% Umsatzsteuer. Darüber hinaus stellt er seinem Auftraggeber (dem Fernsehsender) seine Reisekosten in Rechnung. Dafür setzt er für die Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Drehort eine Kilometerpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer an. 3 Fahrten jeweils 1200 km x 0,30 € = 1.080,00 € Die Reisekosten berechnet er ebenfalls mit dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Er geht davon aus, dass es sich um eine Nebenleistung handelt, die das Schicksal der Hauptleistung teilt. Ist das korrekt?
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