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Einkommensteuer,Kapitalertragsteuereinbehalt,Steuerstraftat

Meine Mandantin (GmbH) hat eine Vorab-Gewinnausschüttung im Jahr 2022 für 2022 vorgenommen (Beschluss wurde entsprechend gefasst und die Ausschüttungshöhe ist auch in Ordnung), ohne dass dafür eine KESt-Anmeldung erstellt wurde. Das ist jetzt erst bei der Abschlusserstellung aufgefallen. Welche ggf. steuerstrafrechtlichen Folgen sind zu erwarten? Kann man diese KESt-Anmeldung einfach nachholen?
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