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Pickup-Fahrzeug,Privatnutzung,Leasingsonderzahlung,§ 4 Abs. 3 EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant, ein Einzelunternehmen mit Einnahme-Überschuss-Rechnung, Vorsteuerabzugsberechtigt, plan die Anschaffung eines Ford Ranger (Pick Up, betriebliche Nutzung über 80%). Hierbei ist folgendes zu klären: 1. in wie fern ein Eigenverbrauch über 1% Regel bzw. Fahrtenbuch anzusetzen ist wenn: a) der Pick Up eine LKW oder PKW Zulassung hat (ist die Art der Zulassung hier relevant? Oder nur die tatsächlichen Gegebenheiten?) und b) der Pick Up eine Rücksitzbank und somit 4 bzw. 5 Sitzplätze hat oder keine Rücksitzbank hat 2. wann die Sonderzahlung als Betriebsausgabe berücksichtigt werden kann bei einer Leasing Dauer von 4 Jahren, einer Sonderzahlung von ca. 5.000,00 Euro bzw. 6.000,00 Euro bei Einnahme-Überschuss-Rechner (ggf. mit Fahrtenbuch oder 1% Regel).
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