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§ 7g Abs. 1 EStG,Nutzungsvoraussetzungen,Vermietung von Wirtschaftsgütern i.S.d. § 7g Abs. 1 EStG

Ein Mandant A hat ein Einzelunternehmen in Deutschland. In dem EU hat er in 2020 einen IAB gebildet. Nun plant er, mit dem EU landwirtschaftliche Maschinen (Traktor, Wohnwagen, Bewässerungsanlage, Anbaugeräte) zu kaufen und diese an seine Lebensgefährtin zu vermieten – sie hat ebenfalls ein Gewerbe in Deutschland. Die Vermietung soll dem Fremdvergleich standhalten. Die Lebensgefährtin möchte diese landwirtschaftlichen Maschinen wiederum an das Einzelunternehmen des oben genannten Mandanten A in Frankreich vermieten. Auch hier soll die Vermietung zu einem angemessen Mietpreis erfolgen. Das Ziel ist es, den in 2020 gebildeten IAB im EU des Mandanten A in Anspruch zu nehmen. Durch die Vermietung der Maschinen wäre die Zuordnung zum deutschen EU auch gegeben. Wäre die Weitervermietung der Lebensgefährtin an das französische EU des Mandanten A einwandfrei möglich, oder kann es als Gestaltungsmissbrauch angesehen werden?
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