Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Vereinsbesteuerung,Spendenrecht

Ein eingetragener Verein ist wegen Förderung der Religion gemeinnützig anerkannt. In Jahr 01 eskaliert ein Konflikt, und es kommt zum Bruch im Vorstand. Der Vereinsvorsitzende und Gründer tritt zurück. Allen Spendern (natürlichen Personen) wird darauf angeboten, die nicht zweckgebundenen Spenden des laufenden Jahres zurückzuüberweisen. Zur Begründung wird angeführt, dass die neue Zielrichtung des Vereins eine andere sein wird, als die Spender eigentlich vorhatten zu fördern. Die Förderung der Religion soll zwar weiter erfolgen, aber in einer anderen Ausrichtung. Darüber hinaus wird die Neuausrichtung des Vereins so lange Zeit benötigen, dass die zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr gewährleistet ist. Die Spender, die ihre Spenden zurückgezahlt bekommen, erhalten somit keine Zuwendungsbescheinigung und können keine Sonderausgaben daraus geltend machen. Frage: Steht dieses Vorgehen § 55 (1) Nr. 1 S. 1 AO entgegen, wonach eine Körperschaft ihre Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke ausgeben darf? Gibt es andere steuerliche Bedenken gegen dieses Vorgehen? Kann diese Rückzahlung gegebenenfalls auch im Jahr 02 geschehen, bevor die Spendenbescheinigung ausgestellt wird?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen