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Abtretung Lebensversicherung,Direktversicherung

Unsere Mandantin hatte im Zusammenhang mit ihrer nichtselbständigen Tätigkeit eine Direktversicherung abgeschlossen. Der Abschluss des Versicherungsvertrags erfolgte im Dezember 1989. Ende dieses Jahres (2023) endet die Laufzeit, und das angesparte Versicherungskapital wird zur Auszahlung kommen. Die Mandantin braucht nun aktuell eine Kreditfinanzierung für private Zwecke und möchte die Lebensversicherung hierfür als Sicherheit beleihen. Es könnte mithin die Gefahr einer steuerschädlichen Verwendung der Versicherungsansprüche drohen. Nach unserer Kenntnis müsste die Gefahr aber nicht bestehen, soweit hier Ansprüche aus einer Direktversicherung betroffen sind (vgl. § 10 Absatz 2 Satz 2 EStG i.d.F. bis 2004 i.V. mit § 20 Absatz 1 Nr. 6 EStG a.F.). Laut BMF-Schreiben vom 15.06.2000 (Tz. 59) ist auch unbeachtlich, wer Versicherungsnehmer, Darlehensnehmer oder versicherte Person ist, maßgeblich ist allein die Darlehensverwendung. Treffen unsere Annahmen diesbezüglich zu, und hat sich in der Zwischenzeit in diesem Bereich keine Veränderung der Rechtslage ergeben?
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