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Firmenwagen,Betriebsvermögen,Kfz-Gestellung,§ 4 EStG

Mein Mandant hat seine Ehefrau in seinem Unternehmen angestellt. Seine Frau fährt einen Dienstwagen, der über ihren Lohn mit 1 % versteuert wird. Das Finanzamt hat im Rahmen einer BP beanstandet, dass das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich genutzt wird und das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen entnommen. Ein entsprechender Nachweis über eine mindestens 50%ige betriebliche Nutzung konnte nicht erbracht werden. Das Finanzamt hatte auch keine Bedenken, was das Arbeitsverhältnis angeht, und hat auch die Angemessenheit nicht hinterfragt. Ist ein Fahrzeug, das einem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt wird, nicht immer Betriebsvermögen, auch wenn das Fahrzeug überwiegend privat genutzt wird? Muss der Mitarbeiter, um die 1%-Regelung in Anspruch nehmen zu können, das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich nutzen?
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