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Gutachterkosten,Einnahmeerzielungsabsicht

Unser Mandat hat ein Gutachten nach dem Baugesetzbuch für Wohnungen zur Erzielung von EInkünften aus Vermietung und Verpachtung in Auftrag gegeben. Sechs Monate nach Erstellung der Gutachten wurden die Wohnungen verkauft. Sind die Ausgaben für die Gutachten als Werbungskosten absetzbar?
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