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Baudenkmal,AfA gem. § 7 i EStG

Ein Mandant ist Alleineigentümer einer Immoblie, die als Denkmal ausgewiesen ist. Er investiert in 2023 rd. 500.000 Euro in diese Immbilie, die Bescheinigung gem. § 7i EStG wird erteilt werden. Ende 2023 veräußert er 50 % der Immobilie an einen Dritten, der als Kaufpreis die Verpflichtung übernimmt, die ausstehenden Instandhaltungsmaßnahmen, ebenfalls nach § 7i EStG begünstigt, im Umfang von 500.000 Euro durchzuführen. Ist bei dieser Konstellation sicher, dass beide Gemeinschafter im Ergebnis die erhöhten Abschreibungen gem. § 7i EStG erhalten oder führt die Veräußerung zu einem Untergang der hälftigen BmG?
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