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Betriebseinnahmen,Unfallversicherung

Unsere Mandantin ist eine GmbH im Bereich der Personalberatung. Der Geschäftsführer und die "führenden" angestellten Berater sollen in Form einer Unfallversicherung abgesichert werden, welche von der GmbH, dem Arbeitgeber, übernommen wird. Die Verträge sollen so gestaltet werden, dass die Arbeitnehmer (incl. Geschäftsführer) nicht direkt bezugsberechtigt sind. Im Versicherungsfall sollen die Leistungen direkt an die GmbH gezahlt werden; die GmbH entscheidet dann im freien Ermessen, ob Leistungen ggf. dann an den betroffenen Arbeitnehmer gezahlt werden. Lohnsteuerlich ist der Beitrag daher nicht zu erfassen (fehlender Direktanspruch). In der GmbH stellt der Beitrag eine Betriebsausgabe dar. Was ist im Versicherungsfall mit den an die GmbH ausgezahlten Versicherungsleistungen? Sind diese ertragsteuerlich als steuerpflichtiger Ertrag zu erfassen?
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