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doppelstöckige GbR,Vermögensverwaltung,Zinsen

Eine GbR ist rein vermögensverwaltend gem. § 21 EStG tätig. Gesellschafter der GbR sind ebenfalls zwei weitere GbRs im Beteiligungsverhältnis 50/50: - A+B-GbR, an der A und B als natürliche Personen zu jeweils 50/50 beteiligt sind - C+D-GbR, an der C und D als natürliche Personen zu jeweils 50/50 beteiligt sind Um die Einlagen der GbR leisten zu können, gewähren die Gesellschafter A und B jeweils ein verzinsliches Darlehen an die A+B-GbR. Fragen: Auf welcher Ebene können die Zinsen für das Darlehen als Werbungskosten abgezogen werden? Für welche der Gesellschaften müssen Feststellungserklärungen abgegeben werden?
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