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§ 17 BetrVAG,Versicherungsvertreter,Unterstützungskasse

Unser Mandant ist selbständiger Versicherungsvertreter und ermittelt seinen Gewinn nach § 4 (1) bzw. § 5 (1) EStG. Er erhält regelmäßig Provisionserlöse aus den Beständen und aus neuen Versicherungsabschlüssen von der Versicherungsgesellschaft (V). Er hat eine Umwandlungsvereinbarung/Versorgungszusage (betriebliche Altersversorgung aus Entgeltumwandlung – Unterstützungskasse) mit seiner Versicherungsgesellschaft (V) vereinbart. Hierfür wird ein Teil seiner Provisionserlöse in Beiträge zur bAV umgewandelt. Im Gegenzug dazu verpflichtet sich die Versicherungsgesellschaft (V), diese Beiträge an eine Unterstützungskasse zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Fraglich ist, wie die Beitragszahlung zu behandeln ist. Da es sich um einen Unternehmer handelt, sind die Beiträge keine Betriebsausgaben. Handelt es sich um Sonderausgaben, die unter Umständen in der ESt-Erklärung zu berücksichtigen sind? Wie ist die Beitragszahlung zu verbuchen?
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