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PVA JSTG 2022,Grenze von 100 kWp,Geltung für jedes Zurechnungssubjekt

Mandant A besitzt 3 PV-Anlagen zu je 30 kW (peak), d.h. in Summe 90 kW (peak). Er möchte nun zusammen mit seiner Ehefrau in Form einer GbR eine weitere Anlage auf seinem Gebäude mit 30 kW (peak) installieren. Frage: Wird unserem Mandanten der hälftige Anteil an der GbR (= 15 kW) zugerechnet, so dass er die erlaubte Gesamtsumme von 100 kW (peak) überschreitet, oder ist die GbR eine eigene Rechtspersönlichkeit und bleibt bei der Berechnung der Gesamtsumme für unseren Mandanten A außen vor?
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