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Einkommensteuer,Bauabzugssteuer,Haftung

Eine Fremdfirma aus dem EU-Ausland erbringt für einen deutschen Unternehmer im Inland div. Leistungen. Braucht der deutsche Unternehmer von diesem Unternehmer aus dem EU-Ausland auch eine sogenannte §-48b-Bescheinigung (falls es das im EU-Ausland überhaupt gibt), oder muss man in diesem Fall gar keine 15 % Bausteuerabzug einbehalten und ans Finanzamt der ausländischen Firma überweisen?
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