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Einkommensteuer,Steuerbefreiung,PV-Anlage

Mein Mandant ist Betreiber von vier Photovoltaikanlagen. Drei Anlagen wurden vor dem 01.01.2023 angeschafft, eine Anlage im Mai 2023. Die Altanlagen haben folgende Leistungen: 22,5 kWh auf einem Siebenfamilienhaus 23,0 kWh auf einer Gewerbehalle 19,6 kWh auf einem Sechsfamilienhaus Die Neuanlage hat 20 kWh und ist auf einem vermieteten Einfamilienhaus installiert. Sind diese Anlagen steuerbefreit nach § 3 Nr. 72 EStG? Kann für die Neuanlage die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt werden? Die Einnahmen für alle Anlagen liegen unter 22.000 €. Kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden? Für die Altanlagen wurde die Regelversteuerung angewandt. Ein Übergang zur Kleinunternehmerregelung ist ab dem Kj. 2026 möglich. Nachdem die Kleinunternehmerregelung ohne steuerliche Nachteile erst ab dem Kj. 2026 möglich ist, unterliegen dann auch die Einnahmen der Neuanlage der Umsatzsteuer, obwohl für die Neuanlage keine Vorsteuer geltend gemacht werden kann?
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