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Betriebsausgabenabzug,Stornierung Urlaubsreise,Betriebliche Veranlassung

Der Allein-GGF A hat im Mai 2023 für Oktober 2023 Urlaub mit seiner Familie gebucht. Im Juli 2023 ergibt sich eine unvorhersehbare und notwendige Auftragserweiterung. Die Anwesenheit auf der Baustelle im ganzen Oktober 2023 ist erforderlich. Die Reise für Oktober mit Hotel und Flug wurde storniert. Bezüglich des Fluges sind Kosten, die dem Flugticket des A direkt zugeordnet werden können, hängengeblieben. A fordert die anteilige Kostenerstattung von der GmbH. Die GmbH bucht die Kostenerstattung an A als abzugsfähige Betriebsausgabe. Korrekt?
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