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Diplom-Wirtsch.-Ingenieur,Abgrenzung Einkunftsart,§ 18 EStG

Unser Mandant (Jahrgang 1997) hat im Januar 2019 seine Ausbildung als Industriekaufmann beendet und sich Anfang 2019 selbstständig gemacht. Sein Gewerbe hat er Ende 2018 mit dem ersten Auftrag angemeldet, der Anfang 2019 begonnen hat. Seinen Bachelor in Econometrics & Operations Research hat er 30.06.2022 erworben, seinen Master in Management Science & Engineering (wurde von der Krankenkasse als Dipl.-Wirt.-Ing. übersetzt) am 18.10.2023. Er macht derzeit eine Promotion und einen zweiten Master in Artificial Intelligence (AI) in Ethics & Society. Unser Mandant ist in den letzten Jahren ausschließlich für einen ausländischen Kunden (China) tätig, am Anfang hat er auch noch in einem Architekturbüro administrative Rechnungen gestellt, allerdings über sehr kleine Aufträge (Kleinunternehmer). Bei seiner Tätigkeit handelt es sich um beratende Tätigkeiten im Technologie- und Wachstumsgeschäft (Produktmanagement, Data Analytics). Er programmiert für die Datenanalysen und verwendet dafür unter anderem Python, R, SQL oder VBA. Dies sei quasi essenziell für die Grundlagen. Bislang wurde er als Gewerbetreibender beurteilt. Aufgrund seiner Ausbildung stellt sich für uns (und ihn) nunmehr (bei einem steuerlichen Gewinn von rd. 100k p.a.) die Frage, ob er nicht als Freiberufler i.S.d. § 18 EStG zu sehen ist. Und ggf. seit wann.
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