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Bilanzierung,Forderung,Versicherungserstattung

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage stellt sich mir in Zusammenhang mit einer Mandatsbetreuung. Eine GbR hat im Jahre 2018 einen Schaden an einem im Betriebsvermögen befindlichen Gebäude. Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Das Gebäude wurde nicht repariert. In 2020 wurde die GbR aufgelöst, und das Gebäude wurde in ein Sonderbetriebsvermögen des einen GbR-Gesellschafters, das er an einer anderen Kommanditgesellschaft hält, zum Buchwert übertragen. Nun hat man sich 2022 seitens der Versicherung und des Versicherungsnehmers auf eine pauschale Zahlung geeinigt. Wie und ggf. wo ist diese Versicherungserstattung steuerlich zu verarbeiten. Die GbR, der die Erstattung zuzuordnen ist, existiert nicht mehr. Ist sie nun als Sonderbetriebseinnahme des ehemaligen GbR-Gesellschafters zu erfassen? Oder ist es eventuell eine "einfache" private Angelegenheit, weil die GbR nicht mehr existiert? Wie ist die Versicherungserstattung steuerlich zu verarbeiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG Norbert Kling
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