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PVA,JStG 2022,Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG n.F.

Meine Mandanten (Eheleute) haben im Jahr 2022 ein Zweifamilienhaus gekauft. Im Jahr 2022 haben sie eine Photovoltaikanlage mit unter 30 kWp auf dem Dach installiert. Das Haus wird im EG und DG von den Eheleuten bewohnt. Das OG ist an die Oma des Ehemannes vermietet. Der Strom wird für das ganze Haus von der Photovoltaikanlage erzeugt, Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Somit erhält auch die vermietete Wohnung den Strom aus der PV-Anlage. Bzgl. der Umsatzsteuer ist die Kleinunternehmerregelung beantragt. Fragen: Wie ist das Objekt in der Ertragsteuer zu beurteilen? Muss für die Jahre 2023 ff. eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für die PV-Anlage (kleiner 30 kWp) erstellt werden? Ist die Vermietung für die Steuerfreiheit in der Ertragsteuer schädlich?
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