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Ehrenamtlicher Betreuer,Einkunftsart,Betriebsausgaben,§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Unser Mandant ist der ehrenamtliche Betreuer seiner Mutter. Diese lebt 900 km weit weg in einer anderen Stadt. Unser Mandant möchte die Fahrt und Übernachtungskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigt erhalten. Ich kann auf den ersten Blick nicht erkennen, wo diese Kosten in Abzug gebracht werden können.
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