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Corona-Stipendien,Neustart-Kultur ? GVL,§ 3 Nr. 11 EStG

Bei unserem Mandanten haben wir einen Corona-Stipendienvertrag von der GVL, die durch Covid 19 ins Leben gerufen wurde (Neustart-Kultur – www.gvl.de). Unsere Mandantin hat 4.500 € ausgezahlt bekommen, und unsere Frage ist, ob diese tatsächlich steuerfrei sind oder wie die Corona-Prämie in der Einkommensteuer angegeben werden muss? Siehe folgenden Punkt: Muss ich auf das Stipendium Einkommensteuer zahlen? Bei Fragen zum Thema Versteuerung sprechen Sie bitte das für Sie zuständige Finanzamt oder Ihre/n Steuerberater/in an. „Stipendien sind bei Vorliegen der entsprechenden steuerrechtlichen Voraussetzungen steuerfrei. Dazu gehören nach § 3 Nr. 11 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) „Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die [...] als Beihilfe zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, die Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern [...].“ Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der künstlerischen Ausbildung oder Fortbildung gewährt werden, sind nach § 3 Nr. 44 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Das Gleiche gilt für Stipendien von gemeinnützigen Einrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Die Zahlungen müssen: • der Förderung der künstlerischen Aus- oder Fortbildung dienen, • einen angemessenen (den zur Deckung des Förderzwecks und des Lebensunterhalts erforderlichen) Betrag nicht übersteigen, • nach den von dem Geber erlassenen Richtlinien vergeben werden, • ohne Pflicht zu bestimmter Gegenleistung gewährt werden.“
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