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Ruhender Gewerbebetrieb,Private Kfz-Nutzung,§ 4 EStG

Bilanzierender Mandant erklärt seinen Betrieb gegenüber dem Finanzamt zum 1.1.2020 als ruhend. Im Betriebsvermögen befindet sich ein Pkw, der notwendiges Betriebsvermögen darstellt. Geschäftliche Fahrten werden im Jahr 2020 nicht durchgeführt. Muss der Mandant weiter eine Bilanz aufstellen? Da die AfA für den Pkw eine Betriebsausgabe darstellt, ansonsten keine Kfz-Kosten Betriebsausgaben sind, muss die private Kfz-Nutzung wie ermittelt werden?
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