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Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG,Anlage im BV

Eine Gesellschaft mit 4 Beteiligten mit jeweils 25% Beteiligung (in der Form der GbR). 1. Beteiligter ist eine Gemeinde, die anderen 3 Beteiligten sind Privatpersonen. Diese GbR hat zwei PV Anlagen. Anlage 1 hat eine Leistung von 33,40 kwp und ist auf einer Schule montiert. Die Anlage 2 hat eine Leistung von 12,24 kwp und ist auf einer Sporthalle montiert. Beide Anlagen sind Volleinspeiser. Fällt die Anlage 2 somit ab 2022 aus der Besteuerung (Einkommensteuerlich) heraus? Das bedeutet in der Steuerbilanz 2022 erscheint dies Anlage 2 nicht mehr? Umsatzsteuerlich ändert sich natürlich nichts, da nach wie vor ein Unternehmer (GbR) vorhanden ist.
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