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Familienleistungsausgleich,Kinder in Polen,§ 32 EStG

Franzose mit Wohnsitz in Polen arbeitet von 1–6/2021 in Polen und 7–12/2021 in Deutschland. Von 7–12/2021 hat er auch einen Wohnsitz in Deutschland. Er hat 2 Kinder, die in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und in Polen Kindergeld bekommen. Hat er in Deutschland Anspruch auf Kindergeld und/oder einen Kinderfreibetrag? Wenn kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, besteht noch die Möglichkeit?
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