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Kindergeld,Kinderfreibeträge

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bearbeiten hier einige Fälle portugiesischer Gastarbeiter in Deutschland. Diese sind, aufgrund eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland, unbeschränkt steuerpflichtig. In der Regel halten sich die Familien (Ehefrau und Kinder) in Portugal auf. Dennoch besteht ein Anspruch auf Kindergeld aufgrund der Steuerpflicht in Deutschland. Jedoch wurde regelmäßig kein Antrag auf Kindergeld oder erst verspätet ein Antrag gestellt so dass wir hier regelmäßig folgende Konstellation haben: Anspruch auf Kindergeld besteht, Kindergeld wurde aber nicht ausgezahlt. Können in diesen Fällen dennoch Kinderfreibeträge geltend gemacht werden? Im Voraus vielen Dank Magdalena Missenich
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