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Energetische Maßnahmen,Steuerermäßigungen,§ 35c EStG

Er wollte seinen Heizungsumbau von BAFA und FKG fördern lassen. Er hat dazu einen Sanierungsfahrplan von einem offiziell zugelassenen Energieberater erstellen lassen. Neuerdings werden Optimierungsmaßnahmen an Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, nicht mehr gefördert. Im Einzelnen hatte er an den Umbau von Einrohr- auf Zweirohrsystem nachgedacht, um die Vorlauftemperatur zu senken und über eine Einregulierung auch die Temperaturspreizung zu verbessern. Hierzu sind einige Folgekosten zu Vorbereitung, Demontagen, Badumbau etc. nötig. Inzwischen habe ich bei der Küchensanierung ein neues Fenster einbauen lassen und demnächst noch einen neuen Heizkörper (ca. 10.000 €) Der Energieberater hat mich auf diese Möglichkeit hingewiesen: Abschreibung über die Steuer Über den §35c kann man die energetische Sanierung ebenfalls fördern lassen. Hier sind die Regeln nicht so streng und die 20 Jahre Regel steht nicht im Gesetz er habe persönlich hierüber z.B. seine Fußbodenheizung fördern lassen, da er damals auch keine Förderung dafür bekommen habe.
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