Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Notwendiges Betriebsvermögen,Grundstück mit Gebäude,EFH,Berufsbetreuerin

Die Berufsbetreuerin A übt ihre freiberufliche Tätigkeit im eigenen EFH aus. 30 % der Räume werden freiberuflich genutzt. Die Grundstückskosten werden zu 30 % als Betriebsausgabe gebucht. Damit sind 30 % des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen. In den Jahren 2021 und 2022 wurde das EFH coronabedingt und damit vorübergehend zu 50 % betrieblich genutzt, ab dem Jahr 2023 wieder zu 30 %. Frage: Kann das Grundstück weiterhin nur zu 30 % als notwendiges Betriebsvermögen geführt werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen