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Betriebsprüfung,Zusammenhang,Anpassung

Bei einem Mandanten, ein Einzelunternehmer, hat in 2022 für die Jahre 2016 bis 2018 eine Betriebsprüfung stattgefunden. Prüfungsbeginn war am 21.04.2022, Schlussbesprechung am 19.12.2022, Protokoll tatsächliche Verständigung vom 20.12.2022 (ging meinem Mandanten erst am 3.1.2023 zu), der Betriebsprüfungsbericht datiert vom 23.02.2023. Es wurden Mängel im Vorsystem festgestellt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass 3 Ausgangsrechnungen in Höhe von insgesamt rd. 2.100,00 Euro netto aus den Jahren 2016 und 2017 bisher nicht versteuert wurden. Im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung wurde für die Prüfungsjahre 2016 bis 2018 jeweils ein Sicherheitszuschlag von 5% der Umsätze zzgl. 19% USt. vorgenommen. Eine Prüferbilanz liegt nicht vor. Aus der Hinzuschätzung ergeben sich folgende Nachzahlungen (Bescheide aus 3/2023): 2016: 3.000,00 Euro Gewerbesteuer; 3.400,00 Euro Umsatzsteuer 2017: 4.600,00 Euro Gewerbesteuer; 5.100,00 Euro Umsatzsteuer 2018: 4.200,00 Euro Gewerbesteuer; 4.500,00 Euro Umsatzsteuer sowie Zinsen nach § 233a i.V.m § 238 AO in Höhe von insgesamt 778,00 (Gewerbesteuer) und 1.009,00 Euro (Umsatzsteuer). Außerdem ergaben sich Nachzahlungen bei der Einkommensteuer. Derzeit wird noch der Jahresabschluss (§ 4 Abs. 1 EStG) für das Jahr 2021 erstellt. Fragen: In welchem Jahr sind die Nachzahlungen für Gewerbe- und Umsatzsteuer nebst Zinsen aus der Betriebsprüfung zu erfassen? Ist bereits eine Berücksichtigung im Jahresabschluss zum 31.12.2021 vorzunehmen oder im Jahr der Betriebsprüfung zum 31.12.2022 oder erst mit Ergehen des Betriebsprüfungsberichtes zum 31.12.2023? Wie sind die Beträge buchhalterisch zu erfassen? Gewerbesteuer: # 2281 Gewerbesteuernachzahlungen für Vorjahre an # 956 Gewerbesteuerrückstellungen (oder # 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben) Umsatzsteuer: # 2285 Steuernachzahlungen Vorjahre für sonstige Steuern an # 1791 Umsatzsteuer frühere Jahre Sind weitere Anpassungen in der Handels- und Steuerbilanz vorzunehmen? Die nicht erfassten Ausgangsrechnungen wurden im BP-Bericht nicht erwähnt und sind m.E. im Sicherheitszuschlag berücksichtigt.
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