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Grenzgängerregelung Schweiz,Arbeitnehmerbesteuerung,§ 19 EStG

Ein Mandant hat seinen Wohnsitz in Norddeutschland zusammen mit dem Ehepartner (Zusammenveranlagung). Er arbeitet seit 15.07.2022 in der Schweiz. Während der Arbeitswoche nutzt dieser Wohnungen über Airbnb ebenfalls in der Schweiz (alle Rechnungen liegen vor). Von Oktober bis Dezember gab es einen Untermietvertrag ebenfalls in der Schweiz. Ein Zweitwohnsitz wurde in der Schweiz nicht angemeldet. Der Mandant kehrt also an mehr als 60 Tagen nicht zurück in die Wohnung in Norddeutschland. Wie ist die Besteuerung des Arbeitslohns durchzuführen? Liegt die Grenzgänger-Regelung vor? Ist das deutsche Finanzamt zu informieren?
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