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Statusfeststellung,Clearingstelle DRV,§ 7a Abs. 1 S. 2 SGB IV

Sehr geehrte Damen und Herren, bei meiner Mandantin (Einzelfirma) ist Ihr Ehemann als Arbeitnehmer (seit 2 Jahre) mit mtl. Euro 3.000,00 angestellt. Das Arbeitsverhältnis wird durchgeführt und aus unserer Sicht gibt es keinen Zweifel bzgl. der Anstellung. Müssen wir auf jeden Fall ein Statusverfahren einleiten oder ist dies nicht notwendig? Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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