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Kinderfreibetrag,Auswirkung Kirchensteuer,Auswirkung Solidaritätszuschlag

Ein Mandant erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er will den halben Kinderfreibetrag seiner Lebensgefährtin für das gemeinsame Kind auf sich übertragen, um eine monatliche Entlastung bei der Lohnsteuer zu erreichen. Ich habe ihm gesagt, dass die Erhöhung der Kinderfreibeträge keine Auswirkung auf den Lohnsteuerabzug, sondern nur auf die Kirchensteuer und ggf. den Solidaritätszuschlag hat. Die Günstigerprüfung erfolgt ausschließlich im Rahmen der ESt-Veranlagung, nicht bei der Lohnabrechnung. Sein Anwalt sagt, das würde nicht stimmen. Meine Frage: Hat die Anzahl der Kinderfreibeträge Auswirkungen auf die Höhe des monatlichen Lohnsteuerabzugs im Rahmen der Lohnabrechnung?
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