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Tz. 5.2 FAQ,Art. 3 Abs. 3 der EU-Definition,Familienverbund und Überbrückungshilfen

Wir haben folgende Fragestellung: Sachverhalt: Ehemann A hat 100 % der A-GmbH. Ehefrau B hat keine GmbH-Anteile. Daneben wird ein AB-Grundstück teilweise (zu ca. 60 %) an die GmbH vermietet. Das Grundstück gehört dem A und der B zu je 50 %. Liegt hiermit ein „Familienverbund“ im Rahmen der Überbrückungshilfe vor?
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