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Einkommensteuer,PV-Anlage,Betriebsvermögen

Mein Mandant ist Inhaber eines Einzelunternehmens Elektroinstallation (EÜR, Ist-Versteuerung). Seine Geschäfts- und Lagerräume befinden sich in seinem privaten Einfamilienhaus. Jetzt plant er, im Rahmen seines Geschäfts eine Photovoltaikanlage mit Batterie anzuschaffen und auf seinem Einfamilienhaus zu installieren (ca. 8 kWh). Er möchte die Photovoltaikanlage als Vorführmodell, da er Auftragsanfragen für die Installation von Photovoltaikanlagen bei Kunden hat, um dann in dieses zukunftsträchtige Geschäft einzusteigen. Den Großteil des selbst erzeugten Stroms verbraucht er jedoch im privaten Haushalt seiner Familie. Dieser Strom wird dann als Privatentnahme versteuert. 1. Wie wird die Privatentnahme des Stroms bewertet bzw. zu welchem Wert wird die privat verbrauchte KWH versteuert? 2. Falls der private Verbrauch ungünstig zu versteuern ist, überlegen wir, ob es günstiger ist, die Photovoltaikanlage im Privatvermögen (Inbetriebnahme 2023 nach neuer Rechtslage) anzuschaffen. 3. Oder ist bei einer mehr als 50%igen Privatnutzung des Stroms automatisch die Photovoltaikanlage dem Privatvermögen zuzurechnen?
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