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Veräußerung GmbH-Anteil,Geldwerter Vorteil,Arbeitnehmer

Unser Mandant ist 100-%-Gesellschafter einer GmbH. Diese hat in den letzten drei Jahren keinen positiven Ertrag erzielt, daher einen Ertragswert von 0 €, der Wert des GmbH-Anteils sollte demnach nur das Stammkapital von 25.000 € umfassen. Aus Vor-Vorjahren besteht noch ein Gewinnvortrag i.H.v. 30.000 €. Der GGF möchte seinen langjährigen Mitarbeiter zu 50 % am Unternehmen beteiligen, dieser würde ihm den Kaufpreis von 12.500 € bezahlen. Könnte das Finanzamt eine verbilligte Veräußerung als geldwerten Vorteil ansehen, da dem Mitarbeiter nachher auch 50 % des Gewinnvortrags zustehen? Oder ist der Gedanke falsch, dass die GmbH nur 25 T€ wert ist? Oder kann man dies so durchführen, und das Finanzamt dreht uns keinen Strick daraus? Gewollt ist, dass der Arbeitnehmer auch an dem Gewinnvortrag partizipieren soll, vorherige Ausschüttung ist nicht gewünscht.
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