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Mietereinbauten,§ 7 Abs. IV EStG,Abschreibung Ladeneinbauten

Unser Mandant hat ein Einzelfachhandel für Textilien. Eine Filiale schließt durch vorzeitige Vereinbarung schon nach 5 Jahren im nächsten Jahr vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit von 10 Jahren. Die Ladeneinrichtung wurde mit 10 Jahren Nutzungsdauer angesetzt und so bisher abgeschrieben. Es erfolgt immer ein Rückbau bei Vertragsauflösung. Kann durch die vorzeitige Vertragsverkürzung auch eine Kürzung der Nutzungsdauer auf die Restzeit erfolgen?
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