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Trennungsentschädigung BW,Steuerfreiheit

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mandant ist seit 2022 als Soldat bei der Bundeswehr, er hat sich für 2 Jahre verpflichtet. Mein Mandant ist 20 Jahre alt und wohnt wenn er nicht bei der Bundeswehr ist bei seinen Eltern. Zusätzlich zu seinem Lohn erhält mein Mandant von der Bundeswehr lt. Trennungsverordnung Trennungsgeld / Reisebeihilfe. Fragen: 1) Muss dieses Trennungsgeld zusätzlich zu den Daten der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung versteuert werden? 2.) Kann ich für meinen Mandanten Doppelte Haushaltsführung geltend machen, da er entweder in der Kaserne oder Zuhause bei seinen Eltern (ohne eigene Wohnung) wohnt? 3.) Gibt es für Soldaten besondere Freibeträge die angesetzt werde können?. Mit freundlichen Grüßen B. Maiero Mit freundlichen Grüßen B. Maiero
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