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Bruttolistenpreis,Schwacke,Kfz-Nutzung

Wir haben gerade eine Betriebsprüfung, es geht um die private Kfz-Nutzung und den Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Unser Mandant hat ein neues Auto gekauft und hat vom Autohaus eine Rechnung bekommen i.H.v. 35.800 € (brutto). Diesen Wert haben wir für die private Kfz-Nutzung auch angesetzt. Der Betriebsprüfer hat eine Schwacke-Abfrage gemacht, einen Wert von 41.600 € bekommen und möchte diesen ansetzen. Laut Betriebsprüfer gilt immer der Schwacke-Wert. Frage: Welcher Wert gilt? (Für die 35.800 € hätte jeder das Fahrzeug kaufen können, es war kein Sonderrabatt oder Sonstiges.)
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