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Sonstige Leistungen,Ort der sonstigen Leistung

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant mit Sitz in Deutschland bietet Dienstleistungen in Form von Online-Seminaren an. Einer seiner Leistungsempfänger ist ein Unternehmer mit Sitz in der Schweiz (also Drittland). Nach Recherche unsererseits gibt es die Möglichkeit auch bei Leistungsempfängern in Drittländern das Reverse-Charge-Verfahren bei der Rechnungstellung anzuwenden. Ist dies so richtig und gilt das für die Schweiz ebenfalls oder gibt es hier besondere Bestimmungen? Wie muss die Rechnung unseres Mandanten aus umsatzsteuerlicher Sicht gestellt werden an den Unternehmer in der Schweiz? Mit freundlichen Grüßen Franziska Renten
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