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Begünstigung,§ 35c EStG,energetische Maßnahmen,Wohnung

Ein Gebäude besteht aus zwei Wohnungen. Eine wird vermietet und eine selbst genutzt. In der selbst genutzten Einheit sollen die Fenster ausgetauscht werden. Können diese Maßnahmen im Rahmen des § 35c EStG geltend gemacht werden, wenn das Gebäude gemischt genutzt wird? Müssen die Fenster dann auch zwingend von einem Fachunternehmen eingebaut werden, oder wäre auch nur der Kauf (ohne Einbau) der Fenster förderfähig? Die Anforderungen der Anlage 4 der Sanierungsverordnung wären erfüllt.
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