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Einkommensteuer,Einsatzwechseltätigkeit,Verpflegungsmehrpauschale

Mandant S ist als Arbeitnehmer (Monteur) bei einer Wohnungsbaugenossenschaft tätig. Seine Tätigkeit besteht darin, bei Mietern in den Mietwohnungen Reparaturen vorzunehmen und neue Wohnungen auszubauen. S hat keine konkrete erste Tätigkeitsstätte, da er nur in den verschiedenen Mietwohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft eingesetzt wird, um dort Arbeiten auszuführen. Zu Beginn des Arbeitstags werden lediglich im Firmensitz die Aufträge des Tages abgeholt. Die Fahrten zu den Wohnungen/Aufträgen werden mit einem Betriebs-Pkw durchgeführt. Fragen: Kann S für Tage, an denen er mehr als acht Stunden von seiner Wohnung/ersten Tätigkeitsstätte an verschiedenen Einsatzorten eingesetzt wird, die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in seiner Steuererklärung geltend machen? Liegt hier eine Einsatzwechseltätigkeit vor?
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