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AfA nach § 7i EStG,Erfordernis der Abstimmung mit Fachbehörde,§ 7i Abs. 1 S. 6 EStG

Meine Mandantin hat 2012 ein Zweifamilienhaus erworben ohne Kenntnis davon, dass dieses unter Denkmalschutz steht – was nun bekannt wurde. Es wurden in der Zwischenzeit diverse „Renovierungsarbeiten“ vorgenommen. Das Objekt wird zu eigenen Wohnzwecken genutzt und an die Tochter zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen. Besteht nun noch eine Möglichkeit, diese Aufwendungen für Renovierung steuerlich geltend zu machen, z.B. die erhöhte Absetzung bei Baudenkmälern nach § 7i EStG? Für die Anschaffungskosten dürfte ja in diesem Fall keine Abzugsmöglichkeit bestehen? Den Einkommensteuerbescheid 2020 haben wir durch Einspruch ohne Begründung „offengehalten“.
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