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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Reiskosten

Influencer sind einkommen-, evtl. umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Meine Mandanten dürfen die beworbenen Artikel behalten. Hier würde ich Eigenverbrauch als Einnahme geltend machen und bei Verkauf der Artikel Betriebseinnahmen erzielen. Nun wurden meine Mandanten von einem großen Hotel eingeladen, dieses vorzustellen. Der Hotelpreis wurde gemindert. Die Flüge müssen bezahlt werden. Gleichzeitig findet ein Treffen von mehreren Influencern statt, damit Werbemaßnahmen erörtert werden können. Wären die Flüge Betriebsausgaben, evtl. eine Aufteilung bei anschließendem Urlaub?
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