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Handwerkerleistungen,Haushalt in Italien,§ 35a Abs. 4 EStG

Unsere Mandanten sind die Ehegatten Cindy und Bert.mit Erstwohnsitz in Deutschland, Hier sind die Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig. Cindy besitz in Mailand eine Eigentumswohnung, die sie als Zweitwohnsitz nutzt. Immer wieder fallen Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG an. Gilt die Zweitwohnung als Haushalt im Sinne des § 35a Abs. 4 S.1 EStG? Sind die Handwerkerleistungen für die Wohnung in Mailand in der dt. Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzbar?
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