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InvStG,Betriebsvermögen,§ 21 InvStG

Im Betriebsvermögen einer KG befinden sich Anteile an verschiedenen Investmentfonds. Diese Anteile sind auch an der Börse notiert. Zum 31.12.2022 liegt der Kurswert ca. 10 % unter den Anschaffungskosten. Eine steuerrechtliche Teilwertabschreibung kommt daher meines Erachtens in Betracht. Das Investmentsteuergesetz sieht ja entsprechende Teilfreistellungen für Investmentfonds vor. Kann die Teilwertabschreibung bei einem Aktienfonds (Freistellung 60%) nur zu 40% / bei einem Mischfonds (Freistellung 30%) nur zu 70% steuermindernd berücksichtigt werden? Immobilienfonds entsprechend. Gilt hier § 3c EStG? Wie sieht es mit einer späteren Wertzuschreibung aus?
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