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Einkommensteuer,Betriebsvermögen,Betriebsaufgabe

Ein neuer Mandant hat zusammen mit seiner Schwester zunächst jeweils die Hälfte eines Grundstücks von den Eltern übertragen bekommen, ein paar Jahre später wurde auch die andere Hälfte von den Eltern geschenkt. Das Grundstück ist nicht geteilt, es hat nur eine Flurnummer. Auf dem Grundstück befindet sich auf der einen Hälfte das Elternhaus, für das die Eltern den Nießbrauchsvorbehalt haben. Auf der anderen Hälfte befindet sich zum einen das Wohnhaus meines Mandanten sowie zum anderen seine Werkstatt (betriebliche Nutzung). Bisher ist der anteilige Grund und Boden sowie der Werkstattbau nicht im Anlagevermögen seiner betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen. Es wurden lediglich anteilige Kosten für die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom etc.), die mein Mandant trägt, für die Werkstatt belastet und in der Gewinnermittlung berücksichtigt. Fragen: Müsste die Werkstatt samt Grund und Boden, soweit sie anteilig meinem Mandanten gehört, nicht zwingend als Betriebsvermögen erfasst werden? Wenn mein Mandant in einigen Jahren sein Unternehmen aufgibt, entsteht in diesem Fall nicht ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn?
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